• Fußgänger haben hier, auch ohne Fußgängerüberweg, Vorrang. Der Fahrzeugverkehr muss beim Abbiegen auf den zu Fuß Gehenden besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig hat er zu warten.
• es bestehen keine Sichtverhältnisse zum Fußgänger
• Der Fußgängerüberweg ist offensichtlich rechtswidrig.
Vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir haben Ihre Bedenken eingehend geprüft, aus fachlichen – und rechtlichen Gründen ist es weiterhin sinnvoll, dass dieser Fußgängerüberweg entfernt werden kann. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt eindeutig, dass der Fahrzeugverkehr beim Abbiegen auf die zu Fuß Gehenden besondere Rücksicht nehmen muss; wenn nötig müssen die Fahrzeuge warten. Die Mittelinsel bleibt an dieser Stelle natürlich erhalten.
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