Der Fußgängerüberweg kann in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Um eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu gewährleisten, muss dieser Fußgängerüberweg aber mit einer Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden, Grundlage ist die geltende StVO. Die Kosten für die Nachrüstung hängen von der vorhandenen Ausstattung und den sonstigen Randbedingungen ab.
Vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir werden diesen Fußgängerüberweg, wie beschrieben nachrüsten. Im Zuge der Umgestaltung werden wir auch prüfen, inwieweit wir Ihre Verbesserungsvorschläge aufgreifen können. Nach der Aufrüstung wird der Fußgängerüberweg besser erkennbar sein.
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