Der Fußgängerüberweg kann in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Um eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu gewährleisten, muss dieser Fußgängerüberweg aber mit einer Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden, Grundlage ist die geltende StVO. Die Kosten für die Nachrüstung hängen von der vorhandenen Ausstattung und den sonstigen Randbedingungen ab.
Vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir werden diesen Fußgängerüberweg, wie beschrieben, nachrüsten. Die vorgeschlagene komplette Umgestaltung des Kreuzungsbereiches können wir aber nicht aufgreifen.
Die Anordnung des Mastes hat rechtliche Ursachen. Sie ergibt sich aus der gesetzlich geregelten Beleuchtungsstärke und dem Einfallwinkel des Lichtes vor den Fußgängerüberweg.
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