Der Fußgängerüberweg kann in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Um eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu gewährleisten, muss dieser Fußgängerüberweg aber mit einer Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden. Grundlage ist die geltende StVO. Die Kosten für die Nachrüstung hängen von der vorhandenen Ausstattung und den sonstigen Randbedingungen ab.
Vielen Dank für Ihre Vorschläge. Mit der geplanten neuen Beleuchtungsanlage wird der Fußgängerüberweg besser erkennbar sein. Gerne werden wir auch noch einmal überprüfen, ob durch ein weiteres Verkehrszeichen im Vorfeld die Sicherheit noch erhöht werden kann.
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