Die Zufahrt in die Neustraße wird außerhalb der Lieferzeit durch die Poller gesperrt. Während der Lieferzeit ist der versenkbare Poller unten, sodass die Zufahrt in die Neustraße gewährleistet ist. Die Anmeldung zur Zufahrt in die Neustraße, außerhalb der Lieferzeit, erfolgt über das Erfassungssystem. Einen Zugang erhalten nur autorisierte Personen. Die Ausfahrt ist aufgrund der Verkehrsregelung, Einbahnstraße, nicht möglich. Der versenkbare Poller benötigt nach der Anmeldung ca. 5 Sekunden zum Herunterfahren. Sobald der Poller komplett im Erdreich liegt wird die Weiterfahrt über das Grünsignal der Ampel angezeigt. Um den Straßenquerschnitt weiter einzuschränken wird zusätzlich die Installation eines weiteren festen Pollers benötigt. Die Hinweisbeschilderung zur Polleranlage weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass zur Verhinderung von Schäden, lediglich eine Einzeldurchfahrt möglich ist. Ferner wird der Hinweis auf eine Telefonnr. gegeben, welche bei Störungen angerufen werden kann.
Stellungnahme | Umsetzung
Für eine Verlagerung des geplanten Pollers in Richtung Kaiserstraße muss der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die Fußgängerzone auf die gesamte Neustraße ausgedehnt werden soll.
Ohne eine Ausweisung als Fußgängerzone ist eine Sperrung nicht möglich. Nach der Straßenverkehrsordnung kann ein Durchfahrtsverbot nur angeordnet werden, wenn eine entsprechende Gefahrenlage vorliegt.
Bei einem Durchfahrtsverbot müssten alle Zugangsberechtigten bei der Straßenverkehrsbehörde Ausnahmeregelungen beantragen.
Um den Verkehr in der Neustraße zu reduzieren, wurden die vorhandenen Stellplätze gesperrt.
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