Die Zufahrt in die Brot- und Johannes-Philippstraße wird außerhalb der Lieferzeit durch die Poller gesperrt. Während der Lieferzeit sind die drei versenkbaren Poller unten, sodass die Zu- und Ausfahrt in diesem Bereich gewährleistet ist. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Bereich der Konstantinstraße ist jeweils ein separater Zu- und Ausfahrtspoller geplant, in der jeweiligen Fahrtrichtung. Die Anmeldung zur Zufahrt Richtung Kornmarkt, außerhalb der Lieferzeit, erfolgt über das Erfassungssystem. Einen Zugang erhalten nur autorisierte Personen. Die Ausfahrt wird für alle Fahrzeuge über eine Induktionsschleife (Unter dem Natursteinpflaster eingelassen) ohne weitere Anmeldung initiiert. Die Induktionsschleife befindet sich vor den versenkbaren Poller. Der mittige Poller wird während der Zu- und Ausfahrtsvorgänge oben bleiben. Die Poller benötigen nach der Anmeldung ca. 5 Sekunden zum Herunterfahren. Sobald der jeweilige Poller komplett im Erdreich liegt wird die Weiterfahrt über das Grünsignal der Ampel angezeigt. Je Fahrtrichtung wird eine Ampel eingerichtet. Die Hinweisbeschilderung zur Polleranlage weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass zur Verhinderung von Schäden, lediglich eine Einzeldurchfahrt möglich ist. Ferner wird eine Telefonnummer angegeben, welche bei Störungen angerufen werden kann.
Stellungnahme | Umsetzung
In den Kommentaren wird eine großräumigere Betrachtung gefordert. Die Polleranlage soll auf Höhe der Tiefgarage oder im Bereich der Mustorstraße installiert werden.
Für einen vorgelagerten Pollerstandort müsste die Konstantinstraße für den allgemeinen Verkehr gesperrt werden. Dies betrifft auch die nachfolgenden Straßen (Johann-Philipp-Straße, Gangolfstraße und Am Zündel).
In diesem Bereich gibt es viele private Stellplätze und einen stark wechselnden Kundenverkehr.
Aus diesem Grund müssten für Anliegerinnen und Anlieger mit Stellplatznachweis zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das Anfahren der Arztpraxen wäre nur noch mit einem blauem Parksonderausweis oder einer ausgestellten Ausnahmegenehmigung möglich.
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