Poller Konstantinstraße

Pollerart: 
versenkbar für Einfahrt, Ausfahrt

Konstantinstraße: Einfahrt Richtung Kornmarkt.

erlaubte Nutzer:  Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner und Gastronomen, die einen eigenen Stellplatz an den Straßen Bortstraße, Palaststr, Johann-Philiippstr, Gangolfstraße, Am Zünde und Kornmarkt nachweisen können.
Poller beschreiben: 

Die Zufahrt in die Brot- und Johannes-Philippstraße wird außerhalb der Lieferzeit durch die Poller gesperrt. Während der Lieferzeit sind die drei versenkbaren Poller unten, sodass die Zu- und Ausfahrt in diesem Bereich gewährleistet ist. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Bereich der Konstantinstraße ist jeweils ein separater Zu- und Ausfahrtspoller geplant, in der jeweiligen Fahrtrichtung. Die Anmeldung zur Zufahrt Richtung Kornmarkt, außerhalb der Lieferzeit, erfolgt über das Erfassungssystem. Einen Zugang erhalten nur autorisierte Personen. Die Ausfahrt wird für alle Fahrzeuge über eine Induktionsschleife (Unter dem Natursteinpflaster eingelassen) ohne weitere Anmeldung initiiert. Die Induktionsschleife befindet sich vor den versenkbaren Poller. Der mittige Poller wird während der Zu- und Ausfahrtsvorgänge oben bleiben. Die Poller benötigen nach der Anmeldung ca. 5 Sekunden zum Herunterfahren. Sobald der jeweilige Poller komplett im Erdreich liegt wird die Weiterfahrt über das Grünsignal der Ampel angezeigt. Je Fahrtrichtung wird eine Ampel eingerichtet. Die Hinweisbeschilderung zur Polleranlage weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass zur Verhinderung von Schäden, lediglich eine Einzeldurchfahrt möglich ist. Ferner wird eine Telefonnummer angegeben, welche bei Störungen angerufen werden kann.

Polleranlagenteile:  Steuergerät, drei versenkbare Poller, zwei Ampelanlage, Induktionsschleifen, Weitbereichsleser Feuerwehr, Hinweisbeschilderung Polleranlage, Hinweisbeschilderung Straßenraum,

Stellungnahme | Umsetzung

In den Kommentaren wird eine großräumigere Betrachtung gefordert. Die Polleranlage soll auf Höhe der Tiefgarage oder im Bereich der Mustorstraße installiert werden.

Für einen vorgelagerten Pollerstandort müsste die Konstantinstraße für den allgemeinen Verkehr gesperrt werden. Dies betrifft auch die nachfolgenden Straßen (Johann-Philipp-Straße, Gangolfstraße und Am Zündel).
In diesem Bereich gibt es viele private Stellplätze und einen stark wechselnden Kundenverkehr.
Aus diesem Grund müssten für Anliegerinnen und Anlieger mit Stellplatznachweis zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das Anfahren der Arztpraxen wäre nur noch mit einem blauem Parksonderausweis oder einer ausgestellten Ausnahmegenehmigung möglich.

Umsetzung:  Aus den Kommentaren ergeben sich zwei mögliche Standorte, die weiter diskutiert werden müssen. 1. Variante: Der Poller wird vor dem Kornmarkt installiert, sodass die Zufahrt in die Gangolfstraße für Anliegerinnen und Anlieger weiterhin ganztägig ohne Einschränkungen möglich ist. Bei dieser Lösung wären zusätzliche Pollerstandorte in der Brotstraße erforderlich. 2. Variante: Der Poller wird vor der Kreuzung Brotstraße installiert. Vor dem Poller wird dann eine geeignete Wendemöglichkeit eingerichtet. Dieser Standort bietet im Vergleich zum Standort auf Höhe der Tiefgarage den Vorteil, dass die vorhandenen Stellplätze für Motorräder, Taxis und Stellplätze für Menschen mit Behinderungen bestehen bleiben können. Zusätzlich kann der Platz in der Hosenstraße städtebaulich genutzt werden. Unabhängig von der Standortwahl wird die derzeitige Verkehrsregelung mit dem Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ entfernt, da dies der geltenden Rechtsprechung widerspricht. Danach umfasst die Anordnung eines Verkehrsverbotes für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250) ein Verbot für den fließenden und ruhenden Verkehr. Während der Geltungsdauer darf weder gehalten noch geparkt werden. Bei einem Verbotszeichen mit Freigabe durch Zusatzzeichen kann nach geltender Rechtsprechung die Wahrnehmung bei mehr als drei Ausnahmen durch Zusatzzeichen nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb muss diese Regelung aufgehoben werden.

Kommentare

32 Kommentare lesen

Super Idee Sofort Umsetzten

Zu- und Abfahrt für die vielen Kornmarktveranstaltungen gewährleisten! Diese sollten durch die Bepollerung nicht beeinträchtigt/eingeschränkt werden.

Oh ja! Lang ersehnt!!! Bitte bepollern.

Vorschlag prima.

Bitte schnellstmöglich umsetzen

Sehr gute Idee. Diese Kreuzung mit Fußgänger und Autoverkehr würde erheblich entschärft.

Poller weiter oben setzen. In Höhe der Verengung bzw. Einfahrt TG Konstantin.
Veregung der Taxenplätze (die eh selten genutzt werden) vor das Sporthaus Simon

Schließe mich meinem Vorredner an. Hier fahren andauernd Autos an der Warteschlange zur Tiefgarage vorbei und parken dann dreist im absoluten Halteverbot jenseits der Verengung. Warum sollte man das weiter zulassen, wenn man es auch durch simple Verlegung der Poller um wenige Meter ganz einfach verhindern kann?

Schließe mich den beiden Vorrednern an. Möglichst auch die Einfahrt in die Hosenstraße dadurch unterbinden, hier parken auch täglich Autos.

Wäre es möglich, den gesamten Autoverkehr über die Nagelstraße zu leiten?

Hinweis des Fachamtes:

Die Konstantinstraße ist eine öffentliche Straße und somit für alle Bürgerinnen und Bürger befahrbar.
Um einen vorgelagerten Pollerstandort, in Höhe der Tiefgarage, zu realisieren, müsste dieser Straßenabschnitt als Fußgängerzone ausgewiesen werden, mit folgenden Auswirkungen:
• Entfernung der Taxi-Stellplätze
• Entfernung der Behinderten-Stellplätze
• Entfernung der Motorad-Stellplätze
• Neuregelung des Lieferverkehrs für die hiesigen Geschäfte, welche bislang keiner Lieferzeiteinschränkung unterliegen

Ferner wären mit der Einrichtung des Pollerstandortes in der Engstelle gegebenenfalls Ein- und Ausfahrtsverzögerungen vorprogrammiert. An diesem Standort ist, aufgrund der Vielzahl der privaten Stellplätze, mit der höchsten Frequentierung zu rechnen, sodass hier eine getrennte Ein- und Ausfahrt vorgesehen wird.

Hinweise des Fachamtes zum Kommentar von SchönesTrier:
Bei der Planung der Standorte wurde darauf geachtet, möglichst keine oder nur wenige Mehrfahrten in der Fußgängerzone zu verursachen. Durch die Umverteilung des ausfahrenden Verkehrs auf die Nagelstraße würden deutliche Mehrfahrten entstehen, mit damit einhergehenden Wohn- und Aufenthaltsqualitätseinbußen für Anliegerinnen und Anlieger und Besucherinnen und Besucher der Fußgängerzone, insbesondere der Nagelstraße.
In diesem Zusammenhang müsste die Einbahnregelung der Neustraße bis zur Fahrstraße geändert werden, ebenfalls mit der Konsequenz, dass der Verkehr der Neustraße über die Nagelstraße abzuwickeln wäre.

Danke für den Vorschlag. Bitte so rasch wie möglich umsetzen.

Auf jeden Fall!
Vielleicht sogar ab Beginn der Parkhaus-Zufahrt

Grundsätzliche Verständnisfrage: Ist es wirklich zwingend erforderlich, dass der Bereich ab der Tiefgaragenzufahrt zur Fußgängerzone umdeklariert werden muss, um ihn bepollern zu dürfen? Im Sinne von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften, die das Bepollern verbieten, wenn es sich nicht um eine Fußgängerzone handelt?

Ein "Durchfahrt Verboten" Schild mit den entsprechenden Ausnahmen würde doch zum Beispiel dafür sorgen, dass die Straße nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger befahrbar wäre, die Motorrad- und Behindertenstellplätze aber trotzdem bestehen bleiben könnten. Ich sehe ein, dass die Engstelle aufgrund der vorprogrammierten Wartezeiten nicht ideal ist, die Frage stellt sich aber auch anderen Standorten, zum Beispiel in der Neustraße oder an der Meerkatz/Domfreihof.

Ich würde die Poller in Höhe der Verengung bzw. Einfahrt TG Konstantin ansetzen.

So wie es die Planung vorsieht, so ist es meiner Meinung nach richtig.

Hinweis für den Moderator:
Statt: ..............................mit damit einhergehenden Wohn- und Aufenthaltsqualitätseinbußen für Anliegende (statt: ->Anliegerinnen und Anlieger und Besuchende (statt: -> Besucherinnen und Besucher) der Fußgängerzone, insbesondere der Nagelstraße.

Hinweis des Fachamtes zum Kommentar von A.S.
In der Fußgängerzone ist der fußläufige Verkehr vorrangig. Der fließende Verkehr kann nur mit entsprechenden Regelungen, wie zum Beispiel festgelegten Lieferzeiten, einfahren. Zudem darf die Fußgängerzone nur von berechtigten Fahrzeugen befahren werden.
Eine öffentliche Straße hingegen ist für den gesamten, motorisierten Verkehr frei zugänglich. Dementsprechend können in die Konstantinstraße alle einfahren.

Überfällig!

Ich finde den Vorschlag von Christoph Lehnert sehr gut. Die Einfahrt in die Hosenstraße wird ständig dazu genutzt, mal eben kurz zu halten (oder auch länger, oft mit laufendem Motor).

Bitte schnell realisieren! Vielleicht zusätzlich baulich - räumliche Verengung auf eine Fahrspur (dann evtl. nur ein Poller notwendig)?

Nach den Erklärungen der Moderation befürworte ich den aktuell geplanten Standort.

schnellstmöglich da spart man sich den parksuchverkehr, von unbelehrbaren und solchen die wirklich bis vor die türe fahren wollen für eine schachtel aspirin.

Ja, bitte sofort bepollern. Der Suchverkehr und das wilde Parken nach 17:200 Uhr sowie an Sonntagen ist unerträglich!!!!

Durchfahrt bis dahin ist bereits verboten. Ab den Konstantinparkhaus ist das befahren verboten. Meiner Meinung nach sollte man das auch mit Pollern unterbinden.

Ja + Einschränkung der Lieferzeiten auf die Morgenstunden! Derzeit befahren viele Fahrzeuge den Abschnitt, von denen die wenigsten autorisiert sein dürften.

Ist das alles wirklich nötig und sinnvoll? Oder nur eine große Geldverbrennungsmaschinerie? Was ist denn bei Stromausfall
oder Technikausfall?
Mehr Kontrollen in der Innenstadt und drastischere Strafen für
unberechtigtes Befahren der Fußgängerzone, das sollte doch genügen.
Ich bin komplett dagegen!!!

Frage an den Moderator bezüglich "Erlaubte Nutzer":
Wie ist es eigentlich mit Autofahrern, die im bepollerten Bereich arbeiten und bisher meinten, bis in den letzten Hinterhof der Innenstadt fahren zu müssen, nur um sich die letzten 50m Fußweg zu sparen. Darf ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Parkplätze im Polierbereich bereitstellen? Aus meiner Sicht ist das kein Grund für eine Ausnahme. Bitte nicht so viele Ausnahmen, sonst sind die Effekte der Bepollerung bald wieder verpufft.

@ProTrier98: Was würden Sie sagen, wenn die Zufahrt zu Ihrem Eigentum gesperrt würde?
Die vorhandenen Parkplätze, die übrigens bei Baugenehmigungen nachzuweisen sind, müssen für Hausbesitzer und Mieter unbedingt weiterhin erreichbar sein!
p.s.: Die Johann-Philipp-Straße, zwischen Konstantinstraße und Kornmarkt gehört nicht zur Fußgängerzone sonder ist ein "verkehrsberuhigter Bereich".

Am Ende des Parkplatzes hinter dem Kasino befinden sich in der Durchfahrt zur Nagelstraße zwei Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, die durch die Poller "oben" in der Konstantinstr. wegfallen.
Diese beiden Parkplätze werden von uns Betroffenen dringend benötigt und sind durch Ausweisung an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt entsprechend zu kompensieren.

Die Zufahrt zur Gangolfstr. und die Benutzung derselben muss weiterhin für Hauseigentümer und Mieter ungehindert gegeben sein.
Arztpraxen, wie z.B. die Radiologen mit MRT`s in der Fleischstr. 13 werden ganztägig von privaten Fahrzeugen u. Mietwagen mit liegendkranken u. behinderten Patienten aus Stadt u. Land über den verkehrsberuhigten Bereich (Konstantin-, Johann-Philipp-, Gangolfstr.) angefahren.