An fast allen Rechts-Abbiege-Ampeln kann man den grünen Pfeil anbringen, wo man, wenn frei ist, auch bei roter Ampel Abbiegen darf.
Verwaltungshinweis für den Rat:
Die Anordnung eines Grünpfeils bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Bei der Anwendung eines Grünpfeils an Lichtsignalanlagen sind viele Kriterien zu beachten. Alle im Stadtgebiet installierten Lichtsignalanlagen wurden von der Landesbehörde geprüft. Eine Installation ist an keiner Anlage möglich.
Verwaltung empfiehlt:
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