In der Rathauszeitung (RAZ) dafür werben, kostenlose Pflanzen oder Beratung anbieten, in Bebauungsplänen festschreiben etc., Pflanzlöcher/-behälter auf Gehwegen dulden (viele Hausbesitzer insbesondere in der Talstadt (wo es an Notwendigsten wäre) können ihre Häuserfronten nicht begrünen, weil es in den alten Straßen keine Vorgärten gibt)
Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages entsprechend der im Verwaltungshinweis vorgeschlagenen Vorgehensweise. In aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Trier ist die Festsetzung von Dach- und teilweise auch Fassadenbegrünungen inzwischen Standard.
In neueren Bebauungsplänen der Stadt Trier ist die Festsetzung von Dach- und teilweise auch Fassadenbegrünungen inzwischen Standard. Von einer Verpflichtung zur Dachbegrünung wird nur abgesehen, wenn Belange der Pflege des Ortsbildes oder des Denkmalschutzes stärker geneigte Dachformen städtebaulich erforderlich machen.
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