Temposchwellen bitte so gestalten, dass sie von Fahrradfahrern problemlos umfahren werden können (also bitte nicht von Bordsteinkante zu Bordsteinkante), da sie für die ohnehin unter 30 km/h fahrenden Fahrradfahrer nicht nur unangenehm sind, sondern auch zu Stürzen führen können. (Bei Neuanlagen kostenneutral)
Verwaltungshinweis für den Rat:
Temposchwellen werden im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich nicht eingebaut. Bei einem Verbau auf privaten Flächen hat die Stadt keinen Einfluss.
Verwaltung empfiehlt:
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