(pe) Wegen der Corona-Krise muss der Trierer Bürgerhaushalt dieses Jahr entfallen. Die mit der Pandemie verbundenen außerordentlich hohen Belastungen für den Haushalt und die verbleibende kurze Zeit zwischen Einbringung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 lassen keinen Spielraum für eine adäquate Durchführung des achten Trierer Bürgerhaushaltes. Seit 2009 konnten die Triererinnen und Trierer vor der Verabschiedung des Haushalts Vorschläge zu den Einnahmen und Ausgaben der Stadt einbringen. Die bestbewerteten Vorschläge wurden dann vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert.
Nicht von der Absage betroffen ist das in der Gemeindeordnung gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligungsverfahren, das der Landtag 2016 beschlossen hatte. Danach muss der Haushaltsentwurf nach der Einbringung im Stadtrat, den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen die Möglichkeiten erhalten, dem Stadtrat Vorschläge dazu einzureichen. Der Entwurf des städtischen Haushaltes 2021 liegt vom 18. November bis 1. Dezember während der Dienstzeiten im Rathaus aus. Zur Einhaltung der Corona-Schutzauflagen ist eine vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer 0651/718-1209 erforderlich. Darüber hinaus ist der Entwurf über die Internetseite www.trier.de/bekanntmachungen einsehbar