Kochstraße

abgelehnt

Es werden dringend noch öffentliche Mülleimer, ein 30km/h Schild und ein Zebrastreifen der gut beleuchtet und einsehbar ist, benötigt. Die Verkehrsführung und der Park Such Verkehr sind für Fußgänger kompliziert und gefährlich.

Hinweise der Verwaltung: 

Vielen Dank für Ihre Anregungen.

Die Aufstellung von Straßenpapierkörben erfolgt nur dann, wenn dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die Einschränkung „soweit (die Aufstellung von Straßenpapierkörben) nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist“ trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass nicht überall im Gemeindegebiet öffentliche Abfallbehältnisse aufgestellt werden müssen, sondern nur dort, wo dieses erforderlich erscheint z. B. in Fußgängerzonen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen oder in Grün- und Parkanlagen.
Insofern nehmen wir unter Bezug der oben genannten Kritikpunkte keine weitere Aufstellung von Abfallbehältern im Wohngebiet vor.

Die Kochstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Dies ist von der Christophstraße kommend entsprechend beschildert. Zusätzlich wurde an der Einmündung noch eine „30“ auf der Straße markiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb einer solchen Zone gilt bis zur Aufhebung durch das entsprechende Verkehrszeichen. Innerhalb der Zone darf das Zeichen „Zone 30“ nach der Straßenverkehrsordnung nicht wiederholt werden. Eine zusätzliche Beschilderung ist deshalb rechtlich nicht möglich. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind in Tempo-30-Zonen entbehrlich, weil dort aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeit das Queren der Straße überall möglich ist. Der Autofahrer hat sich nach der Straßenverkehrsordnung zudem beim Ein- und Ausparken so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - somit auch der Fußgänger - ausgeschlossen ist.