Verkehrsberuhigung an gefährlicher Kreuzung Schwarzer Weg/Milostraße/Seiferstraße

wird berücksichtigt

Die besagte Kreuzung ist sehr breit ausgebaut, es fehlen teilweise an zuführenden Straßen Bürgersteige. Es herrscht viel Durchfahrtsverkehr zu Recyclingpunkt im Schwarzen Weg und zu den Gewerbebetrieben in der Seiferstraße (hier auch LKW-Verkehr). Die Kreuzung ist der Hauptweg vieler Kinder auf dem Weg zur Grundschule Quint oder Bushaltestelle in der Quinter STraße. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, da sich Verkehrsteilnehmer nicht an Tempo 30 halten oder Vorfahrtsregeln an der Kreuzung missachten. Kinder können von Autofahrern oft erst im letzten Moment gesehen werden. Es sind dringendst Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. durch bauliche Maßnahmen, notwendig.

Hinweise der Verwaltung: 

Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Die oben genannten Straßen sind bereits Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Dies ist entsprechend beschildert. Zusätzlich wurde an der Einmündung in die Seiferstraße noch eine „30“ auf der Straße markiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb einer solchen Zone gilt bis zur Aufhebung durch das entsprechende Verkehrszeichen. Eine zusätzliche Beschilderung ist deshalb rechtlich nicht möglich.
In Tempo-30-Zonen gilt im Allgemeinen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“, so dass sich die Kraftfahrzeugfahrer vorsichtig der Kreuzung nähern müssen. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind in Tempo-30-Zonen gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) entbehrlich, weil dort aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeit das Queren der Straße überall möglich ist. Der Autofahrer hat sich nach § 1 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer- somit auch Fußgänger- geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Wir haben das Ordnungsamt gebeten, dort Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Für Kontrollen der Vorfahrtsreglung ist die Polizei zuständig.