Schottergärten verbieten

wird berücksichtigt

Auch in Trier sind sogenannte "Schottergärten" keine Seltenheit mehr. Über Geschmack lässt sich trefflich streiten, jedoch hat dieser Grenzen. Und diese verlaufen in jedem Falle dort, wo andere geschädigt werden. Denn "Schottergärten" haben einen enorm schlechten Einfluss auf die Temperatur der Stadt, auf die Artenvielfalt und auch damit generell auf unsere Natur und Umwelt.
In ganz Baden-Württemberg, aber auch in anderen Städten in ganz Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz, wie zuletzt in der Stadt Mainz, sind "Schottergärten" völlig zu Recht verboten - über rechtliche Bedenken müsste man sich also keine Sorgen machen. Der Mehrgewinn für eine klimafreundliche- und zukunftsorientierte Stadt wäre durch diese Maßnahme enorm.

Weiterführende Infos zu Schottergärten findet man zb hier:
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-g...

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/zahl-der-verbote-fuer-scho...

Hinweise der Verwaltung: 

Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Stadt Trier integriert in alle neuen Bebauungspläne eine Festsetzung zum Ausschluss von Schottergärten.

Als Beispiel kann die Festsetzung im Bebauungsplan BS 45 "Friedrich-Wilhelm-Straße / Wyttenbachstraße" angeführt werden: Die nicht überbaubaren Flächen bebauter Grundstücke sind – soweit sie nicht für zulässige Nebenanlagen in Anspruch genommen werden – als unversiegelte Grünflächen anzulegen und zu erhalten. Unbegrünte oder wasserundurchlässige flächige Schotter- oder Steinschüttungen – ausgenommen für zulässige Stellplätze, Zufahrten, Wege, Mauern, Terrassenflächen oder Kinderspielflächen – sind unzulässig.

Für den baulichen Bestand werden derzeit entsprechende Regelungen im Rahmen der Diskussion um eine Grüngestaltungssatzung diskutiert.